Archiv: September 2018

5 Faktoren, die Sie beim (kreditfinanzierten) Immobilienkauf auf dem Schirm haben sollten

28.09.2018 | 5 Faktoren, die Sie beim (kreditfinanzierten) Immobilienkauf auf dem Schirm haben sollten

Kaufnebenkosten: Zum Preis für die Immobilie selbst kommen noch Grunderwerbsteuer – je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent – sowie Notarhonorare und gegebenenfalls Maklerkosten hinzu. Ergibt insgesamt in der Regel mehrere Zehntausend Euro. Laufende Kosten: Zwar entfallen die Mietkosten, doch auch als Eigentümer muss man laufende Kosten schultern, die gern unterschätzt werden – Betriebskosten für Müllentsorgung, Heizung, Energie, Wasser oder Versicherungen, aber auch Renovierungskosten, für die idealerweise Rückstellungen gebildet werden sollten; hinzu kommen natürlich noch Zins und Tilgung für den Immo-Kredit. Zinsbindung: Vorsicht vor kurzen Laufzeiten mit verlockend niedrigen Zinssätzen – wenn die Leitzinsen beispielsweise in fünf Jahren wieder deutlich gestiegen sind, kann die Anschlussfinanzierung teuer werden. Da lohnt es sich meist, einen etwas höheren Zinssatz im Gegenzug für eine längere Laufzeit (und damit mehr Planungssicherheit) zu vereinbaren. Entscheidend ist der Einzelfall, der mit einem versierten Finanzierungsberater durchleuchtet werden sollte. Eigenkapital: Was viele Immo-Käufer nicht wissen: Auch Eigenleistungen werden häufig von Kreditgebern als Eigenkapitalersatz angerechnet. Zudem sollte geprüft werden, ob man mit einer KfW-Förderung die Ausgangsbasis für die Finanzierung verbessern kann. Tilgungsrate: Die Tilgungsrate sollte flexibel sein, um die Schulden gegebenenfalls – zum Beispiel bei beruflichem Aufstieg oder nach einer Erbschaft – schneller abtragen zu können.
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Aus der Reihe „Versicherungen, die die Welt nicht unbedingt braucht“

25.09.2018 | Aus der Reihe „Versicherungen, die die Welt nicht unbedingt braucht“

Wer dazu neigt, nach ein paar Gläsern Bier, Wein oder Spirituosen allen Vorsichtsmaßregeln zum Trotz noch selbst Auto zu fahren, findet bald ein passende Versicherung für den möglichen Führerscheinverlust. Ein kleiner Bremer Versicherer will nämlich in Kürze – ein genaues Datum ist nicht bekannt – eine Police einführen, die bei bis zu dreimonatigem Fahrverbot die Mobilität sicherstellt. Die „Führerscheinverlustversicherung“ übernimmt im Schadensfall die Kosten für zum Beispiel Taxi oder Chauffeur, voraussichtlich bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Der Schutz greift auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Anlässen für Führerscheinverlust, weshalb die Police in der Branche den Spitznamen „Raser-Versicherung“ erhalten hat. Die Prämie soll pauschal bei 300 Euro jährlich liegen. Laut dem Anbieter haben sich bereits erste Interessenten gemeldet. Weniger begeistert von dem Angebot sind Verbraucherschützer: „Das lädt doch gerade dazu ein, sich nicht an geltende Vorschriften zu halten“, moniert etwas der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Der Versicherer beruft sich auf ein Versicherungs-Vorbild aus England; in Österreich hingegen wurde 2004 die Einführung einer ähnlichen Police verboten.
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Zinszusatzreserve der Lebensversicherer steigt auf 7 Prozent

20.09.2018 | Zinszusatzreserve der Lebensversicherer steigt auf 7 Prozent

Jahr um Jahr legen die Lebensversicherer Milliarden auf die hohe Kante, um die hochverzinsten Altverträge abzusichern. Diese gesetzlich vorgeschriebene Zinszusatzreserve macht mittlerweile 7 Prozent der gesamten Deckungsrückstellungen aus, wie der „procontra-LV-Check 2018“ vermeldet. In absoluten Zahlen entspricht das rund 60 Milliarden Euro. Allein in diesem Jahr sollen rund 20 Milliarden hinzukommen. Einerseits sind diese Summen beruhigend für die Versicherten, die sich trotz der anhaltenden Niedrigzinsmisere darauf verlassen können, die hohen zugesagten Verzinsungen am Ende auch zu erhalten. Andererseits bringt die Zinszusatzreserve ihnen nicht nur Vorteile: Die Versicherer mussten und müssen reichlich „Tafelsilber“ verkaufen, um die Reserve füllen zu können. Dabei handelt es sich oftmals um lukrative Investments, die zukünftig nicht mehr als Renditebringer für die Überschussbeteiligung zur Verfügung stehen. Zudem müsste nach bisheriger Berechnungsmethode in den kommenden Jahren so viel in die Reserve eingezahlt werden, dass diese sich bis 2023 verdreifachen würde – das würde einige Versicherer in bedrohliche Schieflage bringen. Eine neue Berechnungsmethode soll die Belastung nun lindern.
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Wenn die Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wird …

14.09.2018 | Wenn die Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wird …

… dann liegt das in der (relativen) Mehrheit der Fälle an den Versicherungsnehmern. Das ergab eine Befragung von 69 Berufsunfähigkeits-(BU)-Versicherern. Ihre Ergebnisse widersprechen der weitverbreiteten Wahrnehmung, dass viele BU-Versicherer Leistungsanträge abschmettern würden. Tatsächlich führt die ausbleibende Kundenreaktion auf Nachfragen des Versicherers mit 36 Prozent die Liste der Ablehnungsgründe an. Knapp dahinter folgt mit 34 Prozent die Nichterreichung des erforderlichen BU-Grades von 50 Prozent. Weniger als jeder zehnte Antrag (9 Prozent) wird aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten abgelehnt, also in der Regel wegen falsch beantworteter Gesundheitsfragen. 8 Prozent der Ablehnungen beruhen auf Anfechtungen wegen Betrugsverdachts, nur 2 Prozent auf Ausschlussklauseln (BU durch aus dem Versicherungsschutz ausgenommene Vorerkrankungen bzw. Schädigungen). Es empfiehlt sich, wichtige Leistungsanträge mit Unterstützung des Versicherungsmaklers zu erstellen – dieser leistet auch bei Ablehnungen Hilfe.
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