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Gut abgesichert im Homeoffice?

19.05.2020 | Gut abgesichert im Homeoffice?

Schon vor der Corona-Krise ermöglichte bereits rund jedes dritte Unternehmen in Deutschland seinen Angestellten zumindest teilweise die Arbeit im Homeoffice. Nun ist die digitale Heimarbeit notgedrungen in vielen Firmen zum neuen Standard avanciert. Bei der Umstellung in Windeseile gerät der Versicherungsschutz leicht aus dem Blick. Da sich mit einer Homeoffice-Tätigkeit verschiedene Risiken erhöhen können, sollte dieser Aspekt aber nicht unter den Tisch fallen. Sinnvoll kann etwa eine private Unfallversicherung sein. Zwar ist die Arbeitszeit selbst gesetzlich abgesichert, doch wer mal in die Küche geht, um sich einen Kaffee zu holen, tut das auf eigenes Risiko. Und bekanntermaßen ereignen sich die meisten Unfälle bei scheinbar profanen Tätigkeiten im eigenen Haushalt. Daneben ist es eine Überlegung wert, eine bestehende Geschäfts- und Elektronikversicherung dahin gehend zu erweitern, dass auch das Homeoffice als Versicherungsort gilt. Liegt keine solche Versicherung vor und werden im Homeoffice wertvolle betriebliche Gerätschaften gelagert, sollte über einen Abschluss nachgedacht werden. Falls auch mal ein Kunde vorbeikommt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung quasi ein Muss – denn kommt er zu Schaden, springt die private Haftpflichtpolice nicht ein. Wird in den Privaträumen ein Gewerbe ausgeübt, ist dies dem Wohngebäudeversicherer mitzuteilen. Last, but not least: Eine gute Cyberversicherung schützt vor den Schäden, die Cyberkriminelle und Malware auf dem Arbeitsrechner und gegebenenfalls im Netzwerk anrichten können – und zwar schon präventiv.  
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Es ist kompliziert: EU kann sich nicht auf Nachhaltigkeits-Standards einigen

28.04.2020 | Es ist kompliziert: EU kann sich nicht auf Nachhaltigkeits-Standards einigen

Seit Jahren steigt das Interesse der Anleger an nachhaltigen Investments. Der Wildwuchs auf diesem Markt ist allerdings unüberschaubar, da nahezu jeder Anbieter seine eigenen Nachhaltigkeits-Kriterien definiert. Sinnvoll erscheint daher das Vorhaben der EU-Kommission, einheitliche Standards festzulegen. Damit soll einerseits „Greenwashing“ verhindert werden, also ein „grüner Anstrich“ für Geldanlagen, die eigentlich kaum oder gar nicht nachhaltig sind. Andererseits sollen vergleichbare Kriterien grenzüberschreitende Investitionen innerhalb Europas erleichtern. Doch von Einigkeit sind die Europäer weit entfernt. Das Ergebnis der Suche nach Standards ist daher bisher ein Sammelsurium eher schwammiger Vorgaben. Ein gravierender Streitpunkt bleibt zum Beispiel die Atomkraft. Bekanntermaßen belastet sie das Klima kaum, weshalb die Franzosen sie als nachhaltig einordnen. Deutsche oder österreichische nachhaltige Fonds dagegen klammern Kernkraft in der Regel aus, wegen ihres ungelösten Entsorgungsproblems und der Verstrahlungsrisiken. Ein Konsens ist nicht in Sicht. Damit bleibt es weiterhin den Anlegern und ihren Beratern überlassen, genau hinzuschauen und gemäß eigenen Kriterien eine Auswahl zu treffen.
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Bundesrat will Pauschalreisende besser absichern

24.04.2020 | Bundesrat will Pauschalreisende besser absichern

Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird. Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.
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3 häufige Versichertenfragen rund um Corona

03.04.2020 | 3 häufige Versichertenfragen rund um Corona

Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten: Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe? Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt. Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest? Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt. Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe? Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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Ich bin für Sie da – insbesondere in außergewöhnlichen Zeiten

23.03.2020 | Ich bin für Sie da – insbesondere in außergewöhnlichen Zeiten

Sehr geehrte Damen und Herren, die Medienberichte überschlagen sich zum Thema des Coronavirus mit unschönen Nachrichten und zahlreiche staatlich vorgeschriebene Gegenmaßnahmen belasten das gesellschaftliche Miteinander und die Wirtschaft in unserem Land. Ich möchte es nicht versäumen, Sie darauf hinzuweisen, dass ich als Ihr Versicherungsmakler für Sie da bin. Insbesondere in diesen außergewöhnlichen Zeiten. Sie erreichen mich wie gewohnt unter: 0171.7833866 oder kontakt@albrecht-makler.de Papierpost kann, den allgemeinen Umständen geschuldet, möglicherweise etwas zeitversetzt bearbeitet werden – bei uns, aber vor allem auch bei einigen Versicherern, da vielfach in Heimarbeit gearbeitet wird. Daher nutzen Sie bitte am liebsten Telefon oder E-Mail, um uns zu kontaktieren. Persönliche Beratungstermine sind aus den bekannten Gründen aktuell kaum darstellbar. Aber natürlich biete ich Ihnen bei Bedarf gern telefonische und auch onlinebasierte Beratung an. Wir können Dinge somit online mit Ihnen gemeinsam durchgehen und berechnen. Selbst unterschreiben können Sie im Bedarfsfall auch auf digitalem Wege. Scheuen Sie sich also nicht uns anzusprechen, wenn Sie einen konkreten Beratungsbedarf für sich sehen. Vielfach erreichen mich in dieser besonderen Situation ähnlich lautende Fragen. Verständlicherweise besteht eine gewisse Verunsicherung und ein Informationsbedarf rund um das Thema Versicherungen. Ich habe daher für die Kundinnen und Kunden unseres Hauses ein „allgemeines Merkblatt“ mit zahlreichen interessanten Informationen angefertigt, welches ich Ihnen als Anlage zu diesem Schreiben übersenden möchten.  Bitte bleiben Sie gesund! Und bitte sprechen Sie mich bei jeglichen Rückfragen immer gern an. Ich bin auch in diesen schwierigen Zeiten für Sie da. Herzliche Grüße Stefan Albrecht
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Geldvermögen der Deutschen klettert auf Rekordwert

16.03.2020 | Geldvermögen der Deutschen klettert auf Rekordwert

6.302 Milliarden Euro horten die Deutschen als Bankeinlagen, Bargeld, Wertpapiere und Ansprüche gegenüber Versicherungen (Stand: 3. Quartal 2019). Damit ist das Geldvermögen binnen Jahresfrist um satte 4,5 Prozent gewachsen, wie aus Zahlen der Bundesbank hervorgeht. Nicht eingerechnet wohlgemerkt: Immobilien, deren Wert ebenfalls Jahr für Jahr steigt. Nie waren die Deutschen wohlhabender. Ein großer Teil der Zugewinne geht auf den Höhenflug an den Börsen zurück. So legte der Deutsche Aktienindex DAX im vergangenen Jahr um 25,5 Prozent zu, das größte Plus seit 2012. Der US-Technologieindex Nasdaq 100 stieg sogar um über 35 Prozent, während der S&P-Index knapp 29 Prozent höher als zu Jahresbeginn abschloss. Verglichen mit diesen Zahlen ist das deutsche Vermögenswachstum eher bescheiden, da die Bundesbürger nach wie vor in weiten Teilen auf Sparbuch & Co. setzen. „Die Präferenz für liquide oder als risikoarm empfundene Anlageformen hielt damit weiter an“, bringt es die Bundesbank auf den Punkt. Gestiegen sind auch die Schulden der Deutschen, allerdings deutlich weniger stark als das Geldvermögen.
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Alle Jahre wieder: Streit um die private Krankenversicherung

30.01.2020 | Alle Jahre wieder: Streit um die private Krankenversicherung

Ende des Jahres wurden privat Krankenversicherte über ihre künftige Beitragshöhe informiert. Globale Zahlen für die ganze Branche liegen noch nicht vor, doch Stimmen aus dem Markt berichten von merklichen Zuschlägen in einigen Tarifen. Teilweise soll das monatliche Plus sogar mehr als 100 Euro betragen. Das führt wie in fast jedem Jahr zu reflexartiger Kritik – der aber vom Verband der Privaten Krankenversicherer mit Zahlen seines Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) der Wind aus den Segeln genommen wird: Zwischen 2010 und 2020 stiegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung jährlich im Schnitt um 2,3 Prozent. Das ist nicht nur angesichts der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ein moderater Wert. Er liegt auch deutlich unter den 3,8 Prozent, um die der Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im selben Zeitraum pro Jahr gestiegen ist. Wer ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hat, sah sich daher im Kassensystem höheren Zuschlägen gegenüber.
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Streichen die Krankenkassen die Homöopathie aus dem Leistungskatalog?

05.08.2019 | Streichen die Krankenkassen die Homöopathie aus dem Leistungskatalog?

Auch wenn der Kern des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben ist, haben diese doch gewisse Freiheiten bei zusätzlichen Kostenübernahmen. So bieten zahlreiche Kassen beispielsweise an, für homöopathische Therapien aufzukommen. Gesetzlich Versicherten, denen dieser Punkt wichtig ist, könnten allerdings bald gezwungen sein, die Kosten selbst zu stemmen. Denn der einflussreiche SPD-Gesundheitspolitiker und -Parteivorsitzkandidat Prof. Karl Lauterbach fordert, die Leistung komplett zu streichen. Rückendeckung erhält er dabei von Josef Hecken, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, von dem der gesetzliche Leistungskatalog festgelegt wird. Aktueller Anlass ist eine Entscheidung des französischen Gesundheitsministeriums, das die Zuschüsse für homöopathische Mittel bis 2021 sukzessive abschaffen will, da deren Wirksamkeit nach wie vor nicht wissenschaftlich habe belegt werden können.  Falls auch in Deutschland die Homöopathie-Kostenübernahme generell entfällt, gibt es für die betroffenen Kassenpatienten (ebenso wie für solche, deren Kassen ohnehin keine Kostenerstattung leisten) eine Alternative: eine private Krankenzusatzversicherung für Naturheilmethoden und Heilpraktikerbehandlungen, die auch für homöopathische Therapien aufkommt.
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Stiftung Warentest beurteilt Berufsunfähigkeitspolicen

02.07.2019 | Stiftung Warentest beurteilt Berufsunfähigkeitspolicen

Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zu den essenziellen Vorsorgemaßnahmen, denn staatlicherseits ist im Fall der Fälle nicht viel zu erwarten. Und der tritt immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer ein, ob wegen Rückenleiden, einer schweren Erkrankung oder – relativ am häufigsten – wegen psychischer Probleme. Damit die Zeit bis zur Rente nicht auf Sozialhilfeniveau zugebracht werden muss, sollte in möglichst jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Die Stiftung Warentest hat im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt erhältlichen Tarifen vorgelegt. Das Gesamtergebnis kann sich sehen lassen: Bis auf ein Angebot, der nur als „befriedigend“ eingestuft wurde, erhielten alle getesteten Versicherungen ein „gut“ oder „sehr gut“. Darin spiegelt sich der „Bedingungswettlauf“ wider, den sich die Versicherer in den letzten Jahren geliefert haben: Die Konditionen wurden immer kundenfreundlicher. Für jene Arbeitnehmer, die wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice bekommen, gibt es mehrere Alternativen: eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeits-, Multi-Risk- oder Schwere-Krankheiten-Police oder auch eine Unfallversicherung. Der persönliche Versicherungsmakler hilft gern weiter.
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